Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Waldheim Öffentliche Auslegung

Berichterstattung zum Lärmaktionsplan gemäß § 47d BImSchG, 4. Stufe (2024)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.05.2024 bis 31.05.2024
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Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
      - Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 30.08.2018 -

Gemäß der geltenden EU-Bestimmung zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG) ist auch die Stadt Waldheim zur wiederkehrenden Lärmaktionsplanung nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet. Konkret handelt es sich dabei um die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 30.08.2018 auf Basis der im Jahre 2022 durch das für Gemeinden bis 80.000 Einwohnern zuständige Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen/Jahr (entspricht einer täglichen Verkehrsstärke von 8.220 Kfz/Tag). Betroffen davon ist der den Waldheimer OT Heyda berührende, 800-m-lange Abschnitt der Bundesstraße B 169. Als Maßstab für einen Handlungsbedarf gelten rechnerisch ermittelte Pegelwerte über der Gesundheitsrelevanz von 65 dB(A) tagsüber bzw. 55 dB(A) nachts. Die Lärmkarten können über den online-Kartendienst des LfULG unter dem Link https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html aufgerufen werden. Zu beachten wären dazu die auf der Website eingestellten Hinweise und Interpretationshilfen.Der Lärmaktionsplan ist bis zum 18.07.2024 aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Nach Abs. 3 § 47 d BImSchG ist die Bevölkerung demnach rechtzeitig und effektiv daran zu beteiligen. Die Stadt Waldheim ist daher aufgefordert, die betroffenen Bürger in angemessener Form an der Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung mit der Möglichkeit einer befristeten Rückäußerung zu beteiligen. Unbedingt zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die vom zuständigen Straßenbaulastträger Freistaat Sachsen geplante Ortsumfahrung sowohl im bestehenden als auch im fortzuschreibenden Lärmaktionsplan als alleiniger Maßnahmenbestandteil gilt. Mit deren Verwirklichung werden die aktuell noch bestehenden Lärmprobleme beseitigt, so dass sich weitergehende Maßnahmen erübrigen. Ergänzende Informationen können auch über den Link Umgebungslärmrichtlinie - Lärm, Licht, Erschütterungen, elektromagnetische Felder - sachsen.de abgerufen werden. Der Entwurf des fortzuschreibenden Lärmaktionsplanes ist einsehbar unter www.stadt-waldheim.de/rathaus-politik/aktuelles/meldungen.Im Zuge dieser Bürgerbeteiligung besteht daher für Betroffene die Möglichkeit, sich

bis zum 31.05.2024

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Stadt Waldheim (Postanschrift: 04736 Waldheim, Niedermarkt 1 bzw. per E-Mail an info@stadt-waldheim.de) am Verfahren zu beteiligen.

Steffen Ernst
Bürgermeister
 

Kontaktperson

Stadt Waldheim
Tiefbauamt
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

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